Die Wirtschaftsprüfer von BDO verweigerten dem AWD Österreich für die Bilanz 2008 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, berichtete das "Format". Es könne nicht abgeschätzt werden, ob die Rückstellungen in der Höhe von 2 Mio. Euro für die Schadenersatzansprüche ausreichen, so die Begründung.
Zur Erinnerung:
Mitte Dezember 2008 teilte der VKI mit, dass sich rund 3000 Anleger über Beratungen von AWD-Beratern im Zusammenhang mit Immofinanzaktien beschwert hätten; deren damals geschätzter Schaden: 30 Mio Euro.
Anfang Februar 2009 teilte der VKI mit, dass sich nun bereits rund 6500 Beschwerdeführer gemeldet hätten; deren geschätzter Schaden betrug rund 45 Mio Euro.
In der Zwischenzeit haben sich alleine 2500 Personen der Sammelklagen-Aktion des VKI angeschlossen; deren derzeit geschätzter Schaden: rund 30 Mio Euro. Zwei erste Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 4 Mio Euro wurden bereits eingebracht; die weiteren werden bis Ende des Jahres folgen.
Weiters haben viele Anleger Ansprüche über ihre Rechtsschutzversicherung und auch über den Prozessfinanzierer Advofin geltend gemacht.