Dabei konnten Schüler und ihre Familien auf Bahlsen-Produkten aufgedruckte Punkte für eine Klassenfahrt sammeln.
Das OLG hob damit ein Urteil des Landgerichts Hannover auf, welches die Kampagne für rechtmäßig befunden hatte. Eine Begründung wollte das Gericht erst nach Zustellung des Urteils an die beteiligten Parteien geben.
Der vzbv erachtete die Werbekampagne für unlauter. Die Aktion habe einen Gruppenzwang für Jugendliche verursacht und das schulische Leben in unzlässiger Weise beeinflusst. Schüler und Eltern seien unter Druck gesetzt worden, Bahlsen-Produkte zu kaufen.
Bahlsen betonte hingegen, mit der Ende Mai ausgelaufenen Aktion nicht Schüler, sondern Eltern und Lehrer angesprochen zu haben. In Zeiten knapper Kassen habe das Unternehmen Schülern zudem das Erlebnis einer gemeinsamen Reise ermöglichen wollen. Bei einer Fortführung der Aktion droht Bahlsen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Eine Revision zum Bundesgerichthof ließ das OLG zu.
Urteil des OLG Celle vom 21.7.2005, 13 U 13/05
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