Derzeit gibt es Medienberichte sowie Konsumentenbeschwerden hinsichtlich der Verrechnung einer sogenannten "Transaktionsgebühr" in Höhe von EUR 1,95 bei Bankomaten des Unternehmens "EURONET".
Die Gebühr wird über das Konto weiterverrechnet.
Die Weiterverrechnung durch die kontoführende Bank erscheint allerdings fraglich, insbesondere dürfte keine ausreichende Grundlage im Kontovertrag vorliegen, welche die rechtlich zwingenden Vorgaben des ZaDiG, des KSchG sowie ABGB berücksichtigt.
Zudem erscheint auch der Ablauf bei der Behebung fraglich bzw. intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG zu sein.
Der VKI prüft derzeit die rechtlichen Angriffspunkte gegen die (Weiter-)Verrechnung des Bargeldabhebungsentgelts und wird dies auch im Wege einer Verbandsklage gerichtlich zu klären versuchen.
Der VKI empfiehlt, jedenfalls bei der Hausbank Einspruch gegen die Weiterverrechnung der Gebühren zu erheben. (Siehe dazu unten den Musterbrief des VKI.)
Lesen Sie auch die gute Zusammenfassung zu dieser Thematik auf Konsument.at.