Seit dem Jahr 2000 sind zwischen Konsumentenschützern und BAWAG-PSK zahlreiche Gerichtsverfahren gerichtsanhängig.
Während die Sparkassen und die Bank Austria sowie einzelne andere Banken bereit waren, ihren Kreditnehmern von variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 70 Prozent des - durch die Anwendung unbestimmter Zinsanpassungsklauseln - entstandenen Schadens zurückzuzahlen bzw laufende Kredite entsprechend richtig zu stellen, haben BAWAG und PSK (ebenso wie einzelne Raiffeisen - und Volksbanken) Zahlungen verweigert und gerichtliche Klärungen erzwungen. Diese Verfahren sind bei verschiedenen Gerichten anhängig. Der OGH hat in einer Reihe von Entscheidungen den Konsumentenschützern zu einzelnen Rechtsfragen bereits Recht gegeben.
Nun meldet die APA, dass BAWAG-Chef Nowotny heute angekündigt habe, die BAWAG wolle den "Zinsenstreit" - im Sinn der Lösung mit dem Sparkassensektor - bis spätestens Sommer 2006 beilegen und sich vergleichen. Kreditnehmer könnten auf Nachzahlungen hoffen.