Der OGH (29.05.2018, 1 Ob 57/18s) beurteilte mehrere Klauseln als unzulässig. Davon betroffen waren ua auch die Klauseln betreffend der manuellen Nachbearbeitung von Transaktionen in Höhe von je EUR 3,90,-- bzw EUR 2,90,--. Die verrechneten Entgelte waren je nach Kontomodell unterschiedlich.
Laut Angaben der BAWAG selbst wurde dieses Entgelt zwischen 2016 und 2018 in Rechnung gestellt und zwar für die manuelle Nachbearbeitung von Zahlungsaufträgen in Einzelfällen.
Auf den Kontoauszügen scheint das Entgelt laut BAWAG unter der Bezeichnung "Entgelt für nachbearbeitete Umsätze" auf.
Das Urteil gilt jedoch nur für die genannten Entgelte.
Verbraucher, denen das Entgelt für die manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen verrechnet und noch nicht rückerstattet wurde, können die bezahlten Entgelte nun hier über die Website der BAWAG zurückfordern
BAWAG: Entgelt für manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen rückforderbar!
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konkret ging es um die Bedingungen der BAWAG Kontobox.