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BAWAG PSK Kontobox - keine Verschlechterung zulässig

Der VKI hat im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage eingebracht. Die Bank hat sich sofort dazu verpflichtet, dass es für Kunden zu keiner Verschlechterung kommen darf.

Der VKI ging erfolgreich gegen die geplante Umstellung der PSK Konten auf die "Konto Box Neu" vor. Diese wird nicht wirksam, sofern die Umstellung zu einer Verteuerung führen würde.

Die PSK hatte im April 2009 eine Aussendung an ihre Kunden gemacht, wonach deren Konto mit 1.7.2009 auf die "Konto Box neu" umgestellt werde.

Die "Konto Box neu" sei laut Aussendung speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Die Bank hätte das Konto des Kunden analysiert und festgestellt, dass "nachfolgendes Kontomodell aus unserer neuen Produktpalette unseres Erachtens am besten für sie geeignet ist". Die Umstellung würde automatisch erfolgen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgen würde. Die Unterlassung des Widerspruchs gelte somit als Zustimmung zu dieser Änderung.

Tatsächlich häuften sich allerdings bei den Konsumentenschützern die Beschwerden zu dieser Umstellung. Das neue Konto wäre tatsächlich für viele Betroffene teurer als ihr bisheriges Konto.

Nun ist es zwar grundsätzlich möglich, mit den Kunden eine Änderungskündigung derart zu vereinbaren, dass die Bank die Vertragsänderung ankündigt und die Kunden durch Verschweigen zustimmen. Doch die Bank muss dabei die Kunden ausführlich und richtig informieren; sonst ist dieser Weg nicht zulässig.

Die Bank verpflichtete sich nunmehr - im Lichte unserer Klage - eine derartige irreführende Werbungen in Zukunft zu unterlassen und sich auch nicht auf die Umstellung zu berufen, sofern die Entgelte und/oder Sollzinsen bei der "Konto Box neu" tatsächlich gleich hoch oder höher sind als beim "alten" Kontomodell.

Dies bedeutet, dass die für 1.7.2009 geplante Umstellung nicht wirksam wird, sofern es dadurch zu einer Verteuerung des Kontomodells kommen würde, und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen keinen Widerspruch gegen die Umstellung erhoben haben.

Der VKI empfiehlt die Konto-Quartalsabrechnung für das 3. Quartal 2009 genau dahingehend zu überprüfen, welche Kosten verrechnet werden und ob tatsächlich keine schlechterstellende Umstellung erfolgt ist. Diese Abrechnung sollte Anfang Oktober zur Verfügung stehen.

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