Gute Nachricht für BAWAG P.S.K.-Kreditkunden, die meinen, zuviel an Zinsen für ihren Kredit bezahlt zu haben und an AK oder VKI Muster- oder Sammelklagen teilnahmen: Sie bekommen im Durchschnitt 70 Prozent des "Zinsschadens" ersetzt.
Die BAWAG P.S.K. hat der Arbeiterkammer (AK), dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) nach längeren Verhandlungen ein abgestimmtes Anbot zur Beendigung des Zinsenstreites gemacht. In den anhängigen Muster- und Sammelklagen werden gerichtliche Vergleiche geschlossen werden. Die betroffenen 1209 Kreditnehmer bekommen insgesamt rund 2,6 Millionen Euro zurück.
Im jahrelangen Kreditzinsenstreit der Konsumentenschützer mit Banken, insbesondere mit der BAWAG P.S.K. hat der Oberste Gerichtshof die von den Banken in der Zeit vor 1.3.1997 verwendeten Zinsanpassungsklauseln bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten für unbestimmt und gesetzwidrig
erklärt, allerdings bislang keine klare Aussage darüber getroffen, welche Ersatzklausel anzuwenden ist.
Die von Konsumentenschützern daraufhin geforderte Korrektur der Zinsanpassungen anhand der von AK/VKI geforderten Parameter und die Rückzahlung von zuviel bezahlten Zinsen hatte die BAWAG
P.S.K. bisher abgelehnt. Daher haben Arbeiterkammern und VKI für 1209 Kreditnehmer eine Reihe von Musterprozessen und Sammelklagen (teilweise im Auftrag des BMSG und mit Unterstützung des deutschen Prozesskostenfinanzierers FORIS AG) organisiert.
Nun wird nach bereits erfolgten Kompromissen mit anderen Banken dieser jahrelange Streit zwischen Konsumentenschützern und BAWAG P.S.K. durch das nunmehrige Anbot der BAWAG P.S.K. an AK, VKI und BMSG einvernehmlich beigelegt werden.
Die anhängigen Muster- und Sammelklagen werden durch gerichtliche Vergleiche beendet, die den beteiligten Kreditnehmern rund 2,6 Mio Euro bringen. Die Kreditnehmer bekommen im Durchschnitt 70 Prozent des Schadens ersetzt. Die Auszahlung wird in den nächsten Wochen erfolgen.
Darüber hinaus wird die BAWAG P.S.K. im Interesse dauerhaft zufriedener Kunden, auch Kreditnehmern, die sich schriftlich an die BAWAG P.S.K. wenden, eine analoge und sachgerechte außergerichtliche Lösung anbieten, auch wenn die Kreditnehmer an keiner Klage teilgenommen haben. Voraussetzung ist, dass der Verbraucherkredit vor dem 1.3.1997 abgeschlossen und nicht vor dem 1.1.1995 vollständig zurückbezahlt wurde.