Zum Inhalt

BGH zu Privatgutachterkosten bei einer mangelhaften Ware

Verschuldensunabhängiger Kostenerstattungsanspruch, wenn Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel aufgewendet werden.

Mit Urteil vom 30.4.2014 bejaht der BGH einen verschuldensunabhängigen Kostenerstattungsanspruch gem § 439 Abs 2 BGB, wenn die aufgewendeten Sachverständigengebühren ursprünglich zum Zwecke der Nacherfüllung des Gewährleistungsanspruchs dienen.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Kläger kauften bei der Beklagten Massivholzfertigparkett und ließen anschießend den Parkettboden von einem Schreiner in ihrem Wohnhaus verlegen. Der Schreiner ging nach einer von der Beklagten mitgelieferten Verlegeanleitung vor, die vom Hersteller des Parketts stammte. Nach der Verlegung traten am Parkett Mängel (u.a. Verwölbungen) auf. Nach Rücksprache beim Hersteller sah die Beklagte die Ursache in einer zu geringen Raumfeuchtigkeit und wies die Mängelrüge der Kläger zurück.

Die Kläger holten daraufhin ein Privatgutachten ein. Dieses kam zum Ergebnis, dass die Veränderungen des Parketts auf eine in diesem Fall ungeeignete, in der Verlegeanleitung aber als zulässig und möglich empfohlenen Art der Verlegung zurückzuführen seien. Hierauf gestützt begehrten die Kläger nicht nur die Minderung des Kaufpreises sondern auch die Erstattung der Privatgutachterkosten in Höhe von EUR 1.258,72.

In der Folge sprach der BGH aus, dass den Klägern ein verschuldensunabhängiger Anspruch gem.  § 439 Abs. 2 BGB auf Erstattung der Kosten des Privatgutachtens zusteht. Die Aufwendungen wurden ursprünglich "zum Zwecke der Nacherfüllung" getätigt. Es ist auch unschädlich, dass die Kläger nach Erstattung des Gutachtens schließlich erfolgreich zur Preisminderung übergangen sind. Denn ob derartige Aufwendungen anschließend tatsächlich zu einer (erfolgreichen) Nacherfüllung führen, ist für den zuvor bereits wirksam entstandenen Ersatzanspruch ohne Bedeutung, wenn der Mangel und die dafür bestehende Verantwortlichkeit des Verkäufers feststehen. Der Bundesgerichtshof hat im Übrigen in der Vergangenheit mehrfach eine Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel bejaht.

BGH 30.4.2014, VIII ZR 275/13

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang