ine Konsumentin benötigte im Jahr 2006 dringend einen Kredit. Beim Vermögensberater Mag. Steiner wurde ihr erklärt, dass sie für eine positive Kreditvermittlung auch eine Versicherung abschließen müsse, nach 2 Jahren sei alles erledigt.
Das BGHS Wien geht davon aus, dass die Konsumentin über die Konstruktion falsch beraten wurde. Die wirtschaftliche Wirkung des Darlehens wurde praktisch ad absurdum geführt. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit haftet neben dem Vermögensberater Mag. Steiner auch die Versicherung für den Beratungsfehler.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 28.8.2012)
BGHS Wien 20.6.2012, 4 C 1057/09h
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien