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BGHS Wien: Reisebüro muss über Visumerfordernisse aufklären

Klärt ein Reisebüro nicht über etwaige Visumerfordernisse auf, dann haftet es für den entstandenen Schaden.

Dieser Entscheidung liegt der Fall zugrunde, dass ein Ehepaar mangels eines Visums nicht nach Jamaika reisen konnte. Für den Reisezeitraum war eine vorübergehende Visumpflicht wegen einer Cricketweltmeisterschaft eingeführt worden. Darüber hätte das Reisebüro aber aufklären müssen, urteilte das Gericht. Das Reisebüro musste den Konsumenten den Reisepreis zurückzahlen.

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