Mit großzügigem Rabatt beworben, eine Eintagesaktion für Freitag, 29.4.2005. Was man kaum sieht - ein klein(st)es Sternchen beim Rufzeichen. Etwa 10cm unter dem Rabattangebot, am linken Seitenrand in 1,5 mm großer Schrift die Einschränkung:
"*) ausgenommen Baustoffe, Brennholz, Tiernahrung, Lebensmittel, bereits reduzierte Artikel und laufende Aufträge".
Da hier unseres Erachtens eine irreführende Blickfangwerbung vorliegt, und zudem gerade die Produkte, deretwegen man einen Baustoffmarkt aufsucht (...nämlich ua Baustoffe...), vom Angebot ausgenommen sind, hat der VKI im Auftrag des BMSG Klage auf Unterlassung eingebracht.
Wir werden weiter berichten.