Anlässlich des Bombenanschlags vom 17.08.2015 an der Rachtaprasong Kreuzung im Zentrum von Bangkoks Touristenviertel, der zahlreiche Tote und Verletze forderte, und einem Granatenwurf am 18.08.2015 in Bangkok, Sapan Thaksin Pier, bei dem allerdings niemand verletzt worden ist, muss Reisenden bei der derzeitigen Gefahrenlage in Bangkok - so die Rechtsprechung des OGH - ein kostenloses Rücktrittsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage von bereits gebuchten Reisen nach Bangkok, die in naher Zukunft anzutreten wären, zugestanden werden.
Zwar hat das Außenministerium bislang keine offizielle Reisewarnung erteilt (eine solche entsprächt Stufe 5 bzw. 6 der insgesamt 6-stufigen Sicherheitsskala), jedoch wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten. Nach Angaben des Außenministeriums besteht für Reisen in die Region ein hohes Sicherheitsrisiko (Stufe 4 der Sicherheitsskala) und wird empfohlen, sich vor Reiseantritt und während des Aufenthaltes laufend über die aktuelle Sicherheitslage informiert zu halten, die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten, den Anordnungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten und sich von Menschenansammlungen fern zu halten.
Stand 19.08.2015