Auf der Homepage des Aussenministeriums wird die Lage (Stand 5.8.2010) wie folgt beschrieben: Die anhaltend heißen Temperaturen in Russland haben in weiten Teilen des Landes zu schweren Torf- und Waldbränden geführt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Schwerpunkt der Brände mit einer extrem kritischen Situation in den Gebieten um Wladimir, Woronesch und Moskau, sowie Mordowien und Lipetsk. Über insgesamt 36 Regionen des Landes wurde der Katastrophennotstand ausgerufen (bereits seit 2.8.2010 gilt der Ausnahmezustand für die Gebiete um Wladimir, Woronesch, Moskau, Nischni Nowgorod, Mordwinien, Mari El und Rijasan). Das Feuer rund um das Atomforschungszentrum Sarow konnte vorläufig unter Kontrolle gebracht werden. Täglich kommt es zu durchschnittlich 300 neuen Bränden, die aufgrund des starken Windes auch angrenzende Siedlungen gefährden. Die Brände sind inzwischen bis an die Ballungszentren vorgedrungen und hüllen die Städte in teilweise dichten, gesundheitsgefährdenden Rauch. Die Behörden raten den Einwohnern zu Hause zu bleiben, die Fenster geschlossen zu halten und wenn erforderlich, dann nur mit Atemschutzmaske auf die Straße zu gehen. Eine Entspannung der Situation ist in den nächsten Wochen nicht zu erwarten. Von Reisen in die Krisengebiete Russlands wird abgeraten. Allen ÖsterreicherInnen, die sich in den gefährdeten Regionen aufhalten, wird empfohlen, diese zu verlassen, soferne es die Umstände erlauben. Eine Kontaktnahme mit der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat wird empfohlen.
Im Lichte der Judikatur des OGH können Reisende bei "Wegfall der Geschäftsgrundlage" für die seinerzeitige Reisebuchung von einem Reisevertrag kostenlos zurücktreten. Ob ein solcher Fall vorliegt, wird vom OGH anhand eines durchschnittlichen Verbrauchers geprüft: Wenn ein solcher - im Lichte seriöser Medienberichte und etwa auch der Informationen des Aussenministeriums - eine solche Reise nicht antreten würde, weil die Gefahr insbesondere auch über die Gefahr des täglichen Lebens hinausgeht, dann kann man vom Reisevertrag kurzfristig zurücktreten. Bei erst in längerer Zeit geplanten Reisen muss man zuwarten und die Situation kurzfristig aktuell einschätzen. Der Reiseveranstalter kann aber auch eine zumutbare Umbuchung (gleiche Zeit, gleicher Preis, gleiche Kathegorie, gleicher Zuschnitt der Reise) anbieten.
Das bedeutet konkret:
- Wer in den nächsten Tagen zu einer Reise in die Krisengebiete Russlands aufbrechen würde soll mit seinem Reiseveranstalter klären, ob die Reiseorte betroffen sind und falls ja, ob der Veranstalter einen kostenlosen Rücktritt akzeptiert oder eine zumutbare Umbuchung anbietet.
- Wer die Reise keinesfalls antreten will, soll seinen Rücktritt schriftlich erklären und sich auf den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" berufen.
- Eine allenfalls verlangte Stornogebühr sollte man nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" bezahlen.