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Bruttopreispflicht für Flugtickets ab 2006

Die Bruttopreisauszeichnung von Flugtickets wird in Österreich Realität: Heute wurde die entsprechende Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in den Nationalrat eingebracht. Voraussichtlich Anfang 2006 müssen die Preise für Flugtickets in der Werbung mit allen Nebenkosten ausgewiesen werden.

Bisher mussten nur Reisebüros ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen, die Airlines waren von dieser Regelung ausgenommen und konnten daher mit zum Teil wesentlich günstigeren Nettopreisen werben.

 Bei "Kampfpreisen" - wie etwa 29, 19 oder gar nur 1 Euro - kann der Bruttopreis samt Umsatzsteuer und sonstigen Abgaben und Zuschlägen ein Mehrfaches des angegeben Betrags ausmachen. Für den Fluggast bedeutete diese Praxis oftmals eine unliebsame Überraschung, wenn er für den tatsächlichen Flug ein Vielfaches des angepriesenen Preises bezahlen musste.

Die neue Regelung gilt für alle in- und ausländischen Luftlinien, die in Österreich werben und dabei Preise angeben. Künftig müssen die Ticketpreise sämtliche Preisbestandteile - also Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren - enthalten.

Die neue Regelung ist ist ein wesentlicher Beitrag für die Preistransparenz  und bringt "Fairness für alle Anbieter und Kostenwahrheit für Konsumenten" in der Werbung für Flugreisen.

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