Zum Inhalt

Verpatzte Maturareise: VKI klagt Reiseveranstalter

Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - einen auf Maturareisen spezialisierten Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung.

Nach einem anstrengenden letzten Schuljahr freuten sich viele Maturaklassen des Jahrganges 2004 auf die auf Maturanten zugeschnittene Pauschalreise in einer Anlage im "Summer Splash Resort" in Kemer in der Türkei. In der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters Splashline Event & Vermarktungs GmbH wurde Erholung und Spaß in einem luxuriösen fünf Sterne Domizil mit absoluter Topausstattung zu einem All-inclusive-Preis versprochen.

Die Leistungsbeschreibung entsprach jedoch nicht der Realität.

Eine Maturaklasse wurde wegen Überbuchung in einem anderen Hotel untergebracht, der Bus zum gebuchten "Summer Splash Resort" fuhr nicht wie zugesagt alle 15 Minuten, sondern in nur sehr unregelmäßigen Abständen. Die versprochenen Events oder Betreuung gab es im Ausweichhotel nicht. Kiesstrand statt Sandstrand, kaputte Sanitäranlagen, teilweise Klappbetten und Baulärm trübten überdies das Urlaubsvergnügen dieser Klasse.

Aber auch die Maturaklasse, die in der gebuchten Anlage untergebracht wurde, fand zum Teil nicht das vor, was sie gebucht hatte. Die Bettenbelegung entsprach zum Teil nicht der Buchung, das Geschirr war schmutzig und selbst im Restaurant gab es nur Plastikbecher. Zugesagte Events wie die Communication Area zum mailen und chatten oder das Waterslide - die den eigentlichen Zweck der Reise darstellten - wurden erst während des Aufenthaltes aufgebaut.

Der VKI hat daher den Reiseveranstalter - im Auftrag des BMSG - auf Reisepreisminderung geklagt.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang