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Ausfall der Gepäcksortierungsanlage ist der Airline zuzurechnen

Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO bejaht.

Reisende, die sich in der Warteschlange zum Check-in Schalter anstellen, finden sich rechtzeitig zur Abfertigung iSd Fluggastrechte-VO 261/2004 ein. Diese Reisenden haben Anspruch auf die Ausgleichsleistung auf anderweitige Beförderung zu Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen, wenn Umstände, die in der Sphäre der Airline liegen, zur Nichtbeförderung gegen den Willen der Reisenden führt. Ein Defekt und Totalausfall der Gepäcksortierungsanlage und die damit einhergehende Verzögerungen beim Check- in sind solche Umstände.

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