Reisende, die sich in der Warteschlange zum Check-in Schalter anstellen, finden sich rechtzeitig zur Abfertigung iSd Fluggastrechte-VO 261/2004 ein. Diese Reisenden haben Anspruch auf die Ausgleichsleistung auf anderweitige Beförderung zu Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen, wenn Umstände, die in der Sphäre der Airline liegen, zur Nichtbeförderung gegen den Willen der Reisenden führt. Ein Defekt und Totalausfall der Gepäcksortierungsanlage und die damit einhergehende Verzögerungen beim Check- in sind solche Umstände.
Ausfall der Gepäcksortierungsanlage ist der Airline zuzurechnen
Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO bejaht.
Lesen Sie mehr:
Urteil: Ausfall der Gepäcksortierungsanlage - Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO bejaht - 23.1.2008
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1701