Das Berufungsgericht bestätigt: Ein Betroffener, dessen bonitätsrelevanten Daten von einer Kreditauskunftei gespeichert und verwendet werden, hat jederzeit einen Anspruch auf Widerspruch der Verwendung dieser Daten. Die Daten sind binnen 8 Wochen zu löschen. Solchen Daten liegt nämlich weder eine gesetzliche Aufnahme zugrunde, noch sind die Daten nicht öffentlich, weil sie einem unbestimmten Personenkreis (Banken, Versandhäusern, Telekomanbietern) zugänglich sind.
Widerspruch gegen Speicherung von Bonitätsdaten
In einem - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess des VKI bestätigt das Berufungsgericht eindeutig das Widerspruchsrecht eines Betroffenen gegen die Verwendung von bonitätsrelevanten Daten einer Kreditauskunftei.
Lesen Sie mehr:
Urteil: Berufungsgericht bestätigt Löschungsanspruch nach DSG - 16.7.2008
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1820