Zum Inhalt

Widerspruch gegen Speicherung von Bonitätsdaten

In einem - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess des VKI bestätigt das Berufungsgericht eindeutig das Widerspruchsrecht eines Betroffenen gegen die Verwendung von bonitätsrelevanten Daten einer Kreditauskunftei.

Das Berufungsgericht bestätigt: Ein Betroffener, dessen bonitätsrelevanten Daten von einer Kreditauskunftei gespeichert und verwendet werden, hat jederzeit einen Anspruch auf Widerspruch der Verwendung dieser Daten. Die Daten sind binnen 8 Wochen zu löschen. Solchen Daten liegt nämlich weder eine gesetzliche Aufnahme zugrunde, noch sind die Daten nicht öffentlich, weil sie einem unbestimmten Personenkreis (Banken, Versandhäusern, Telekomanbietern) zugänglich sind.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang