Der Entscheidung liegt der Fall zugrunde, dass eine Familie mit drei Kindern die Reise aus Furcht vor den 2007 in Griechenland wütenden Waldbränden nicht antreten wollte und daher den Rücktritt vom Reisevertrag erklärte. Ex ante betrachtet stellen die 60 km vom Urlaubsziel entfernten Waldbrände keine unzumutbare Gefahr dar; ein durchschnittlicher Reisender wäre angesichts der Löschungsmaßnahmen nicht davon ausgegangen, dass sich die Waldbrände auf das Urlaubsziel ausdehnen können, urteilte das Berufungsgericht und wies den Anspruch auf Rückzahlung der Stornogebühr ab.
Waldbrand in Griechenland zu weit entfernt - kein kostenloses Storno möglic
Nach dem LGZ Wien stellt ein Waldbrand, der rund 60km vom Urlaubsort entfernt wütet, keinen Grund für einen kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage dar.
Lesen Sie mehr:
Urteil: Waldbrand in 60 km Entfernung - keine Rücktrittsgrund vom Pauschalreisevertrag - 4.11.2008
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1881
Waldbrände in Portugal - Reiserücktritt? - 10.8.2016
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3696