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Berufungsgericht bestätigt - Reisepreisminderung wegen Tankerunglück berechtigt

In einem vom VKI im Auftrag des BMASK geführten Musterprozess bejaht das Berufungsgericht ebenfalls einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht wie vereinbart baden kann.

Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig von einem Verschulden des Reiseveranstalters. Dieser hat daher dafür einzustehen, wenn ein gebuchter Badeurlaub wegen eines Öltankerunglücks nicht wie vereinbart verbracht werden kann, urteilte nun auch das Berufungsgericht.

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