Eine Konsumentin wollte für ihr Geld höhere Zinsen als auf einem Sparbuch, ein Kapitalrisiko wollte sie nicht eingehen. Die Bank vermittelte eine hauseigene Anleihe, die allerdings von der Bank auf Basis der Emissionsbedingungen nach drei Jahren vorzeitig gekündigt wurde. Die Kapitalgarantie galt für diesen Fall nicht.
Mangels Aufklärung über die Gefahr eines Kapitalverlustes haftet die Bank für den daraus entstandenen Schaden, so das Bezirksgericht für Handelssachen Wien.