Der Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer hatte eine Klage auf Zurückzahlung der von ihm irrtümlich aufgrund unrichtiger Abrechnungen zuviel bezahlten Beträge gegen den Tiroler Gaslieferanten TIGAS bzw deren Rechtsvorgängerin IKB eingebracht und in erster Instanz Recht bekommen.
Der Gasverbrauch wird im Gaszähler nach dem Volumen gemessen und in Kubikmeter angegeben. Für die dann in Rechnung gestellten kWh ist der Brennwert des bezogenen Kubikmeters Gas entscheidend. Diesen Verrechnungsbrennwert hat die TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin viele Jahre lang bewusst falsch angegeben und damit einen höheren Gaspreis verrechnet, urteilte das BG Innsbruck. Es wurde nämlich dem Verrechnungsbrennwert eine Seehöhe von 315m zugrunde gelegt, obwohl Innsbruck auf einer Höhe von 575m liegt. Außerdem wurde diesem Wert eine Temperatur von 6 Grad Celsius statt 15 Grad zugrunde gelegt.
Den Mitarbeitern und dem Vorstand sei klar gewesen, dass insbesondere die Seehöhe und auch die Grad Celsius zum Nachteil der Kunden festgesetzt wurde. Die Gaslieferanten hätten daher ihre Kunden zumindest bedingt vorsätzlich getäuscht. Es liege eine arglistige Irreführung vor, weshalb der Anspruch des Klägers auch nicht verjährt sei.
Wenn diese Entscheidung hält, muss der Gaslieferant mit einer Prozessflut seiner Kunden rechnen, weil Rückzahlungsansprüche wegen arglistiger Irreführung erst nach 30 Jahren verjähren.