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Prospekthaftungsanspruch geht aktienrechtlichen Bestimmungen vor

Prospekthaftungsansprüche eines Aktionärs haben Vorrang vor aktienrechtlichen Bestimmungen, zumal diese Prospekthaftungsansprüche nur Neuaktionäre im Zuge der Kapitalerhöhung haben.

Zugrunde lag der Entscheidung, dass die Christian Niedermeyer Privatstiftung die Immofinanz, die Constantia Privatbank und Ex-Banker Karl Petrikovics auf vier Millionen Euro Schadenersatz aus mehreren Rechtsgründen geklagt hat. Auf die näheren Einzelheiten in der causa soll aber nicht weiter eingegangen werden.

In diesem Zusammenhang hat der OGH grundsätzliche Rechtsentscheidungen getroffen, die auf viele Anlegerverfahren durchschlagen werden (u.a. in der AvW-Causa und in den VKI-Musterprozessen gegen die Imperial-Gruppe), in denen die Rückabwicklung eines Investments wegen Irreführung beim Kauf der Wertpapiere eingeklagt wird. Jedenfalls handelt es sich bei den Schadenersatzforderungen des Aktionärs gegen Immofinanz-Immoeast um keine verbotene Einlagenrückgewähr.

In der gegenständlichen Entscheidung setzt sich der OGH erstmals eingehend mit der Frage des Spannungsverhältnisses zwischen dem Anlegerschutz von Aktionären durch Prospekthaftung gegen die Aktiengesellschaft und dem Verbot der Einlagenrückgewähr auseinander: Danach erfolgt bei der Erfüllung des Schadenersatzanspruches aus der Prospekthaftung als gesetzlich normierte Form der Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten im Wege der Naturalrestitution keine Leistung causa societatis und liegt damit auch kein Fall der Einlagenrückgewähr vor.

OGH 30.03.2011, 7 Ob 77/10i
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Klagevertreter: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Wien

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