In einer vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Klage sprach das BGHS Wien den Konsumenten die Mehrkosten für das Ersatzticket aus dem Titel des nationalen Schadenersatzrechtes zu. Iberia habe seine Schutz- und Informationspflichten auf das allergröblichste verletzt. Den Anspruch auf pauschale Betreuungsleistungen sah das Gericht ebenfalls gegeben, der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO stünde hingegen aufgrund der von der Fluglinie nicht beherrschbaren Wetterverhältnisse nicht zu.
BGHS Wien 28.2.2011, 11 C 589/10p
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Klagevertreter: Dr. Gerhard Deinhofer, RA in Wien