In dem einen Fall handelte es sich um ein Ehepaar, die im Wesentlichen lediglich Erfahrung mit Sparbuch und Bausparvertrag und keinerlei Kenntnisse über Aktien oder Zertifikate hatten. Die Kleinstanleger wollten für eine Eigentumswohnung sparen und wünschten keinerlei Risiko bei einer Veranlagung.
Auch im anderern Fall wies die Konsumentin nur Erfahrungen im Bereich Sparbücher und Bausparen auf. Die Anlegerin, die teilzeitbeschäftigt war, in Scheidung lebte und die Sorgepflicht für zwei minderjährige Kinder trug, wollte kein Risiko eingehen und das veranlagte Geld sollte täglich verfügbar sein.
In beiden Fällen wurden den AnlegerInnen MEL-Zertifikate als sicheres Produkt empfohlen. Das jeder Einzelaktie innewohnende Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als "Formalität" abgetan und von den KonsumentInnen ungelesen unterzeichnet.Das HG Wien urteilte, dass die unrichtige Beratung durch die Beklagten kausal für die Investitionen der AnlegerInnen war und sprach Schadenersatz zu.
Beraterhaftung bei Empfehlung von MEL-Zertifikaten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums in 2 Musterprozessen gegen Anlageberater beim HG Wien Recht bekommen: Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die "KK Marketing GmbH" in Wien (ehemals "Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz) haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
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Urteil: Beraterhaftung bei Empfehlung von MEL-Zertifikaten - 25.1.2012
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2684