Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen - SplashLine und DocLX - im Auftrag des Konsumentenschutz-ministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" zu unterlassen. Heute hat sich der VKI auch mit SplashLine im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass diese Form der Werbung künftig unterlassen wird. Mitte Jänner 2012 hatte sich bereits DocLX dazu bereit gefunden. Die Werbung für die Maturareisen 2013 (ab Herbst 2012) sollte daher ohne die Betonung des hemmungslosen Alkoholgenusses auskommen.
Heute fand am Handelsgericht Wien die erste mündliche Verhandlung in der Verbandsklage des VKI gegen SplashLine statt. SplashLine verpflichtete sich, die dem Gericht vorliegende aggressive Werbung für harte Alkoholika bei der Bewerbung von Maturareisen gegenüber Jugendlichen zu unterlassen.
Damit folgt der Marktführer SplashLine der Linie seines größten Konkurrenten DocLX. DocLX hatte sich bereits im Jänner 2012 ähnlich verpflichtet.
"Es ist erfreulich, dass es dem VKI durch die Verbandsklagen gelungen ist, die beiden großen Anbieter von Maturareisen zum Ausstieg aus einer Marketing-Spirale der massiven Bewerbung von harten Alkoholika zu bewegen. Beide Anbieter haben in den Gesprächen mit dem VKI betont, dass sie der Überzeugung sind, Ihre Maturareisen auch ohne aggressive Alkoholwerbung an die Jugendlichen zu bringen," resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Die Werbung für die Maturareisen 2013 - diese beginnt im Herbst 2012 - wird daher ohne aggressive Alkoholwerbung auskommen.