Anlassfall war die Versendung von SMS im Oktober 2013. Darin wurden Vertrags- und Entgeltänderung angekündigt. Gestützt hatte sich Paybox seinerzeit auf eine Klausel in den AGB. Danach konnten Vertragsänderungen durchgeführt werden, indem Kunden zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung eine Verständigung erhielten. Dieser mussten sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widersprechen.
Nachdem das OLG Wien die beanstandete Klausel -in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil- als rechtswidrig einstufte darf Paybox die unzulässige Vertragsbestimmung weder ab dem 28.08.2014 verwenden, noch sich darauf berufen.
Als Folge der Verbandsklage und in Umsetzung des Urteils, wurde nun laut Auskunft von Paybox eine für Konsumenten erfreuliche Umstellung vorgenommen. Demnach wurde das Produkt "paybox premium" sämtlichen Kunden, welche "paybox" bereits vor dem 2.1.2014 in Anspruch genommen haben, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Umstellung erfolgte laut Paybox bis zum 30.06.2014.