Mag. Johannes Steiner, ein Vermögensberater und Versicherungsmakler, bewarb auf Informationsveranstaltungen ein Anlageprodukt, bei dem die Prämien für eine staatliche geförderte langfristige Lebensversicherung durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollten, dies unter dem Schlagwort "Sparen ohne eigenes Geld".
Einer Konsumentin wurde von einer Mitarbeiterin des Mag. Steiner dieses "Sparen ohne Eigenmittel" so erklärt, dass sich jedenfalls ein Gewinn von ca. EUR 3.000,-- ergeben sollte.
Diese Zusage war allerdings unzutreffend, weil ein derartiger Überschuss nicht mit Sicherheit prognostiziert werden kann. Das Modell ist auch davon abhängig, dass über Jahre ausreichend viele Privatkredite vermittelt werden können. Das verkaufte Produkt ist somit hoch riskant.Der VKI machte den Schaden - im Auftrag des Sozialministeriums - klagsweise geltend und bekam nunmehr auch in letzter Instanz beim Obersten Gerichtshof (OGH) Recht. Mag. Steiner haftet für die Täuschung über das fragliche Anlagemodell.
Bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hatte in einem ähnlichen Fall eine Haftung des Vermögensberaters für die Fehlberatung im Zusammenhang mit einem derartigen Modell "Sparen ohne Eigenmittel" festgehalten.
OGH 23.7.2014, 8 Ob 66/14k
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Klagsvertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien
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