Zum Inhalt

EuGH: Gebühren für Fluggepäck

Fluglinien dürfen für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks neben dem Flugpreis unter gewissen Voraussetzungen Zusatzkosten verlangen, für das Handgepäck hingegen nicht.

Der EuGH entschied, dass Fluglinien neben dem Flugpreis einen Aufpreis für aufgegebenes Gepäck verlangen dürfen, aber nur wenn diese auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und ihre Annahme durch den Kunden auf "Opt-in"-Basis erfolgt.

Für Handgepäck hingegen darf die Fluglinie keinen zusätzlichen Preis verrechnen.

EuGH 18.9.2014, C-487/12 (Vueling Airlines)

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang