Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In seinem dritten Teilurteil in diesem Verfahren erklärt das Handelsgericht Wien weitere Klauseln des Reisebüros Elumbus GmbH für unzulässig. Damit hat das Gericht nun über alle vom VKI eingeklagten Klauseln abgesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 27.6.2016).
Elumbus GmbH hat Berufung erhoben, weshalb nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien abzuwarten bleibt
HG Wien 12.05.2016, 11 Cg 32/14i-24
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien
Informationen zu den in diesem Verfahren bereits rechtskräftig für unzulässig erklärten Klauseln des Reisebüros Elumbus GmbH können Sie dem Link im Anhang entnehmen.