Zum Inhalt

Putschversuch in der Türkei - Tipps für Touristen

Teile des Militär haben am späten Freitagabend einen Putschversuch in der Türkei unternommen. In Ankara und in Istanbul fielen Schüsse, der Flugverkehr wurde vorübergehend eingestellt. Inzwischen wurde der Putsch von offizieller Seite als gescheitert erklärt, die Lage ist derzeit jedoch noch unklar.

Derzeit befinden sich nach Angaben des Außenministeriums rund 3.300 Österreicher in der Türkei - rund 1.700 davon "aus Reisegründen". Dies Zahl umfasst allerdings nur jene, die sich auch beim Außenministerium registriert haben.

AUA und Lufthansa streichen Flüge in Türkei

Die AUA und ihre Muttergesellschaft Lufthansa streichen heute Samstag alle Flüge in die Türkei. Die AUA lässt einen Charterflug von Wien nach Dalaman ausfallen, auch der zugehörige Rückflug findet nicht statt - womit 135 AUA-Fluggäste am Urlauberflughafen an der südwestlichen türkischen Mittelmeerküste vorerst festsitzen.

Ob morgen zwei Flüge nach Antalya und zurück stattfinden, bleibt vorerst offen. Die AUA-Mutter Lufthansa streicht heute alle 16 Türkei-Flüge. Betroffen sind ein Dutzend Verbindungen zu den Zielen Istanbul, Ankara, Bodrum, Izmir und Antalya. Auch die Rückflüge von der Türkei nach Deutschland sind gestrichen. Auch die Lufthansa-Tochter Eurowings stellt vorerst alle Flüge ein.

Außenministerium richtet Hotline ein

Das Außenministerium hat die Österreicher in der Türkei aufgerufen, angesichts des Militärputsches "an einem sicheren Ort" zu bleiben. Im Notfall und bei Fragen solle das Außenministerium unter der Telefonnummer 0043-1-90115-4411 kontaktiert werden, heißt es in den am späten Freitagabend aktualisierten Reisehinweisen.

Reiseveranstalter

Reiseveranstalter akzeptieren dzt offenbar kostenlose Rücktritte bzw Umbuchungen von Türkeireise.

Wer dabei auf Probleme stösst, möge sich an die Beratung des VKI wenden.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang