Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Bahn wegen einer unzulässigen Klausel in den AGB.
Das Gericht entschied, dass die Einschränkung der Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland unzulässig ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 18.07.2016).
HG Wien 13.07.2016, 19 Cg 4/16h
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien