Zum Inhalt

HG Wien: Deutsche Bahn verstößt gegen SEPA-VO

Deutscher Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug unzulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Bahn wegen einer unzulässigen Klausel in den AGB.

Das Gericht entschied, dass die Einschränkung der Verwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland unzulässig ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 18.07.2016).

HG Wien 13.07.2016, 19 Cg 4/16h
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang