Noch am Abend des 20.07.2016 wurde der Ausnahmezustand erklärt - für zunächst 3 Monate, es besteht die Option auf Verlängerung. Medienberichten zufolge wurden seit vergangener Woche rund 13.000 Menschen festgenommen, darunter nicht nur Militärs, sondern auch öffentliche Bedienstete, Politiker, Akademiker und Journalisten - angebliche Anhänger der für den Putsch-Versuch verantwortlich gemachten Gülen-Bewegung.
Die angespannte Lage in der Türkei und die mit der Verhängung des Ausnahmezustandes einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens können dabei durchaus auch Auswirkungen für Touristen haben.
Ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist unseres Erachtens dann argumentierbar, wenn ein "ungestörter Urlaub", wie er in der Regel vertraglich vom Veranstalter geschuldet wird, nicht möglich ist.
Dafür spricht die nach der raschen Niederschlagung des Putschversuchs anhaltende unsichere Lage, hervorgerufen durch die Verhängung des Notstandes, die geplante Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in den Medien kursierende Foltergerüchte und die seit vergangener Woche anhaltende Verhaftungswelle, die nicht nur Militärs betrifft. Von der reinen Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos kann hier wohl nicht mehr gesprochen werden.
Der VKI wird Musterverfahren zur Klärung prüfen. Letztlich müssen Gerichte entscheiden, ob in der derzeitigen Situation ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht.
Aktuelle Lage in der Türkei - Auswirkungen für Touristen
Nachdem es am Abend des 15.07.2016 zu einem Militäputsch in der Türkei kam, der noch in der Nacht auf den 16.07.2016 für gescheitert erklärt wurde, entspannt sich die Lage auch nachfolgend nicht.
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Putschversuch in der Türkei - Tipps für Touristen - 15.7.2016
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3669