Als unzulässig wurde eine Klausel erklärt, aufgrund derer neue Entgelte eingeführt, oder bestehende Entgelte erhöht werden konnten. Dies betraf wohl auch Kreditkarten, die bislang kostenlos geführt wurden und anschließend kostenpflichtig wurden.
Gesetzwidrig ist auch jene Klausel, aufgrund derer "Versandspesen" in Höhe von EUR 2,-- für die postalische Zusendung von Kontoauszügen verrechnet werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 12.07.2017).
HG Wien 22.03.2017, 29 Cg 37/18h
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien