Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von VertretungsNetz eine Musterklage für einen Bewohner des Pflegeheims der Stadt Klagenfurt geführt.
Grund war die Verrechnung des Einzelzimmerzuschlags. Der VKI klagte für den Bewohner die Stadt Klagenfurt auf Rückzahlung und bekam vom Bezirksgericht Klagenfurt Recht. Die Stadt hat nun entschieden, allen Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
BG Klagenfurt 26.05.2017, 40 C 910/16 p
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Klagevertreter: Mag Nikolaus Weiser, RA in Wien