Zum Inhalt

VKI-Musterklage: 300.000 Euro für Heimbewohner in Klagenfurt

Nach einem Urteil in einem Musterverfahren, das der VKI im Auftrag des Verein Vertretungsnetz geführt hat, will die Stadt Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von VertretungsNetz eine Musterklage für einen Bewohner des Pflegeheims der Stadt Klagenfurt geführt.

Grund war die Verrechnung des Einzelzimmerzuschlags. Der VKI klagte für den Bewohner die Stadt Klagenfurt auf Rückzahlung und bekam vom Bezirksgericht Klagenfurt Recht. Die Stadt hat nun entschieden, allen Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

BG Klagenfurt 26.05.2017, 40 C 910/16 p

Volltextservice

Klagevertreter: Mag Nikolaus Weiser, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung der Hallo Familie GmbH & Co KG (HalloBabysitter)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Reservierungskosten Pflegeheim

Reservierungskosten Pflegeheim

Aufgrund einiger Anfragen zum Thema „Reservierungskosten“ für ein Pflegeheim informieren wir Sie über Ihre Rechte.

LG Klagenfurt: unzulässige Klauseln im Heimvertrag AHA Seniorenzentrum Grafendorf

Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.

Versäumungsurteil gegen die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s. wegen einiger Vertragsbedingungen geklagt, u.a. wegen Preisintransparenz, einer Klausel über die Verschwiegenheitspflicht und einer Konkurrenzklausel. Es erging ein Versäumungsurteil.

Unterlassungserklärung der Harmony & Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang