Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Zu folgenden Klauseln hat die Harmony & Care GmbH am 19.08.2022 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:
- Der Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation, den die zu betreuende Person/der Auftraggeber zu leisten hat, wird je nach aktuellen Kosten an die zu betreuende Person/den Auftraggeber weiterverrechnet.
- Vertragsstrafe: Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall, dass er innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des gegenständlichen Vermittlungsvertrags das Vertragsverhältnis mit einem vom Vermittlungsunternehmen dem Auftraggeber vermittelten Betreuungsunternehmen fortsetzt bzw. neu abschließt, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 pro Vertragsfortsetzung/-abschluss zu bezahlen.