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Unterlassungserklärung der Hallo Familie GmbH & Co KG (HalloBabysitter)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Die in den AGB enthaltenen Bestimmungen entsprachen, etwa im Hinblick auf die vorgesehene automatische Vertragsverlängerung nach Ende der Vertragslaufzeit, nach Auffassung des VKI nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Hallo Familie GmbH & Co KG hat am 20.11.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

Die Hallo Familie GmbH & Co KG hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:

  1. Mit der kostenpflichtigen Anmeldung erteilt der Nutzer der Hallo Familie GmbH & Co. KG ausdrücklich die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrages. Dies gilt auch für eine Verlängerung des Buchungszeitraumes soweit nicht in Textform gekündigt wurde (s.u.). 
  2. Die Laufzeit des Vertrages wird vom Nutzer nach menügeführten Vorgaben durch Anklicken des entsprechenden Button gewählt und verlängert sich automatisch um den gewählten Zeitraum, wenn dieser nicht spätestens 3 Werktage vor Ablauf der jeweils gewählten Vertragslaufzeit in Textform (z.B. über den Kündigungslink im Benutzerkonto, E-Mail, Brief oder Fax) formlos gekündigt wird.
  3. Damit die Kündigung wirksam wird, sollte sie E-Mail-Adresse und/oder Kundennummer des betreffenden Benutzerkontos enthalten.
  4. Die Hallo Familie GmbH & Co. KG kann nach eigenem Ermessen Texte, Bilder und Videos etc. verändern bzw. löschen, wenn dies zu einer vertragsgemäßen Erfüllung notwendig ist oder gegen gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen verstößt.
  5. Eine Schadensersatzpflicht der Hallo Familie GmbH & Co. KG wegen eines technischen Teil/Ausfalles des Vermittlungsdienstes beschränkt sich auf die empfangene Geldleistung für den ursprünglich gewählten Optionszeitraum, wenn die Ausfallzeit mehr als 10 % des gewählten Optionszeitraumes/Verlängerungszeitraumes beträgt und ist quotal bezogen auf die tatsächliche Ausfallzeit auf Antrag zurückzuerstatten.
  6. Für eine rechtsmissbräuchliche Verwendung des Datenbestandes durch Dritte (z. B. Hackerangriff) besteht eine Haftung nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Betreiberin vorliegt. Dies gilt auch für alle weiteren möglichen Rechtsverletzungen.
  7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung ist Oldenburg.

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