Unterlassungserklärung vom Montessori Kinderhaus Aigen
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Montessori Kinderhaus Aigen wegen zwölf Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Montessori Kinderhaus Aigen wegen zwölf Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt.
Aufgrund einiger Anfragen zum Thema „Reservierungskosten“ für ein Pflegeheim informieren wir Sie über Ihre Rechte.
Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es im Laufe des Verfahrens zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s. wegen einiger Vertragsbedingungen geklagt, u.a. wegen Preisintransparenz, einer Klausel über die Verschwiegenheitspflicht und einer Konkurrenzklausel. Es erging ein Versäumungsurteil.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Stadt Salzburg (Senioreneinrichtungen) wegen elf Klauseln in ihrem Seniorenwohnhausvertrag abgemahnt. Davon umfasst sind ua Klauseln über eine einseitige Entgelterhöhung, Kündigung, Räumung bzw Benützungsentgelt für ein nicht rechtzeitig geräumtes Zimmer oder die Zahlung der Differenz infolge Nichtzahlung durch die Sozialhilfe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), va des Heimvertragsrechts (§§ 27b ff KSchG) und auch des ABGB verstoßen, wurde die Stadt Salzburg abgemahnt. Die Stadt Salzburg hat zu allen Klauseln am 24.06.2022 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur GUTBETREUT.at GmbH wegen insgesamt 26 unzulässiger Klauseln abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PE Digital GmbH – Anbieterin der Online-Partnervermittlung „Parship“ (www.parship.at) und „Elitepartner“ (www.elitepartner.at). Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das Handelsgericht Wien stufte diese Geschäftspraktik als irreführend und aggressiv ein. Zahlreiche mit der automatischen Vertragsverlängerung im Zusammenhang stehende Klauseln wurden für unzulässig erklärt und das betreffende E-Mail, das Konsument:innen vermeintlich vor der automatische Vertragsverlängerung hätte warnen sollen, wurde als unzureichend erachtet. Darüber hinaus hat es das Unternehmen verabsäumt, bei Vertragsverlängerungen auf das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG hinzuweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PE Digital GmbH (Parship; Elitepartner). Das HG Wien beurteilte mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH iZm der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig.
Das Handelsgericht Wien beurteilt ein Konkurrenzverbot für 18 Monaten nach Vertragsende für gröblich benachteiligend. Der Klausel zufolge musste der/die PersonenbetreuerIn bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot den Mitgliedsbeitrag bis zu 18 Monate der Pflegeagentur bezahlen. Die pflegebedürftige Person musste eine Pönale von EUR 2.500 begleichen.
Im Heimvertrag soll klar zum Ausdruck gebracht werden, für welche Leistungen (ihrer Art und ihrem Umfang nach) der Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe und für welche Leistungen der Heimbewohner aufkommt.
Im Heimvertrag soll klar zum Ausdruck gebracht werden, für welche Leistungen (ihrer Art und ihrem Umfang nach) der Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe und für welche Leistungen der Heimbewohner aufkommt.
Der VfGH wies den Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung, wonach im Heimvertrag die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen enthalten sein müssen, ab.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden. Der VKI führte hierzu ein Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Rodlauer k.s./Rodlauer 24 Stunden Pflege und Betreuung wegen mehrerer Vertragsbedingungen abgemahnt. Das Unternehmen hat zu folgenden Klauseln am 30.10.2018 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben/Erbinnen oder Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Der OGH nimmt in gegenständlicher Entscheidung erstmals seit Abschaffung des Pflegeregresses Stellung zur Frage, ob auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten gegriffen werden darf. Das Verbot des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte, entschied nun der OGH.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft, dass das alte System der Sachwalterschaft ablöst. Durch die neuen Regelungen soll es zu einer gestärkten Selbstbestimmung von vertretenen erwachsenen Personen kommen. Sachwalterschaft und die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger werden durch die Erwachsenenvertretung ersetzt und die Vorsorgevollmacht wird in einigen Punkten geändert.
Nach einem Urteil in einem Musterverfahren, das der VKI im Auftrag des Verein Vertretungsnetz geführt hat, will die Stadt Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zurück zahlen.
Nach einem Urteil in einem Musterverfahren, das der VKI im Auftrag des Verein Vertretungsnetz geführt hat, will die Stadt Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen.
5 von 6 eingeklagten Klauseln einer 24-Stunden-Pflege unzulässig.
Der OGH setzte sich in diesem Verfahren mit der Frage auseinander, ob auch das Verhalten eines Angehörigen (bzw Sachwalters) die Kündigung des Heimvertrages durch den Heimträger rechtfertigen kann.
Der OGH setzte sich in diesem Verfahren mit der Frage auseinander, ob auch das Verhalten eines Angehörigen (bzw Sachwalters) die Kündigung des Heimvertrages durch den Heimträger rechtfertigen kann.
Der Kindergartenbetreiber hat sich auf eine Abmahnung durch den VKI hin verpflichtet, die folgenden (und sinngleiche) Klauseln in Anmeldeformularen nicht mehr zu verwenden bzw. sich nicht mehr darauf zu berufen. Das bedeutet, dass der Betreiber zB nicht Gebühren verlangen darf, die er unzulässigerweise vereinbart hat.
Die Plattform betreut.at ändert auf eine Abmahnung des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMASK - hin ihre AGB.
Gerichte erklären Klauseln der Lebenshilfe Wien für unwirksam
Der VKI ging in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die AGB der Lebenshilfe Wien vor. Das OLG Wien hat nun - wie schon das HG Wien - eine Klausel, die auf das (Pauschl-) Entgelt der Zusatzleistungen Bezug nimmt, für gesetzwidrig erklärt.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des Sozialministerium - wurde eine Klauseln, die das (Pauschal-) Entgelt der Zusatzleistungen regelt, vom OLG Wien für gesetzwidrig erklärt.
Lebenshilfe Tirol ist zur Errichtung von schriftlichen Heimverträgen verpflichtet.
Leistungen der Grundversorgung unterliegen - trotz Kostenübernahme durch das Land Tirol - dem Konsumentenschutzgesetz.
Lebenshilfe Tirol verstößt gegen das Schriftformgebot bei Heimverträgen.
Leistungen der Lebenshilfe Tirol unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozeß gegen die Lebenshilfe Wien geführt und auf Zurückzahlung von zu Unrecht bezahlten Beträgen geklagt. Diese Beträge wurden aufgrund eines mit der Heimbewohnerin abgeschlossenen Heimvertrages verlangt, der dem KSchG nicht entspricht. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht, nachdem die ersten beiden Instanzen zu Gunsten der Lebenshilfe entschieden hatten.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Verbandsklage gegen einen Verein, der BetreuerInnen für die 24-Stunden Pflege vermittelt.
Der OGH gab dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen gesetzwidrige Heimvertragsklauseln nun Recht. Der beklagte Heimbetreiber, das Kuratorium Wiener Pensionistenhäuser (KWP, muss 17 beanstandete Klauseln unterlassen und darf sich gegenüber VerbraucherInnen auch nicht darauf berufen.
Immer wieder gibt es Anfragen dazu - wir stellen die gesetzliche Lage in Österreich vor.
Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem weiteren - im Auftrag des BMASK geführten- Verbandverfahren gegen gesetzwidrige AGB - Klauseln in einem Heimvertrag Recht und untersagte der Einrichtung Humanocare die Verwendung von 7 Klauseln. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem weiteren - im Auftrag des BMASK geführten- Verbandverfahren gegen gesetzwidrige AGB - Klauseln in einem Heimvertrag Recht und untersagte der Einrichtung Humanocare die Verwendung von 7 Klauseln. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte in einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMASK- die Gesetzwidrigkeit und damit Nichtigkeit mehrerer Klauseln in Verträgen von Alten- und Pflegeheimen in Schärding.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte in einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMASK- die Gesetzwidrigkeit und damit Nichtigkeit mehrerer Klauseln in Verträgen von Alten- und Pflegeheimen in Schärding.
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI - im Auftrag des BMSK - gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.
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