Zum Inhalt

Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig

Ab dem Vignettenjahr 2018 bietet die ASFINAG zusätzlich zur Klebevignette auch die Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

Die Digitale Vignette, die derzeit im Webshop unter www.asfinag.at und über die ASFINAG App "unterwegs" gekauft werden kann, stellt ab dem Vignettenjahr 2018 eine Alternative zur Klebevignette dar. Wie bei der Klebevignette gibt es Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten. Die Digitale Jahresvignette gilt an sich, ebenso wie die "normale" Jahresvignette, ebenfalls 14 Monate, nämlich im Vignettenjahr 2018 vom 1.12.2017 bis zum 31.1.2019.

Da die Digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden ist (im Unterschied zur "normalen" klebenden Vignette, die an das Fahrzeug gebunden ist), brauchen Wechselkennzeichen-Besitzer nicht für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette, sondern nur eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge.

Schließt ein Verbraucher im Rahmen eines sogenannten Fernabsatzgeschäftes, zB nur über online-Kontakt, mit einem Unternehmer ein Geschäft ab, steht ihm nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zu (§ 11 FAGG). Dies gilt daher auch, wenn ein Verbraucher online eine Digitale Vignette erwirbt. Der Tag des Kaufs zählt nicht zu diesen 14 Tagen. Da der Rücktritt auch per Post übermittelt werden kann, rechnet die ASFINAG weitere drei Tage für einen möglichen Postweg ein. Das ist für die ASFINAG der Grund dafür, dass die Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig ist und erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich berechtigt.

Kauft man etwa am 17.11.2017 online die Digitale Jahresvignette, so ist sie erst ab 5.12.2017 gültig. Das Ende der Gültigkeitdauer bleibt der 31.1.2019.

Mit der Frist will die ASFINAG verhindern, dass Autofahrer eine Vignette online erwerben, das Autobahnnetz nutzen und sich anschließend das Geld für die Vignette zurückholen.

Die Digitale Jahresvignette musste daher bis spätestens 13.11.2017 gekauft worden sein, damit sie ab dem 1. Dezember (Beginn des neuen Vignettenjahres) gültig ist bzw. muss bis spätestens 14. Jänner gekauft werden, damit sie ab dem 1. Februar (Ende des alten Vignettenjahres) gültig ist. 

Die Digitale Vignette konnte laut Homepage der Asfinag erst seit 8.11.2017 gekauft werden. Dh das Zeitfenster für einen Onlineankauf, bei dem die Digitale Vignette ab 1.12.2017 Gültigkeit aufweisen sollte, war kurz bemessen (von 8.11. bis 13.11.2017).

Die ASFINAG kündigt an, dass ab Sommer 2018 die Digitale Vignette auch in Trafiken, Tankstellen, Autofahrerklubs und ASFINAG Mautstellen erhältlich sein wird. Wenn die Digitale Vignette dann über einen der Vertriebspartner der ASFINAG gekauft wird, entfällt die Rücktrittsfrist und die Digitale Vignette wird dann ab sofort gelten.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang