Zum Inhalt

Unzulässige Garantie-Bedingungen bei Media Markt und Saturn

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.

Die GarantiePlus wurde auf fünf Jahre abgeschlossen. Der Preis für diese Garantie war abhängig vom Kaufpreis der Ware: So musste man etwa für eine Sache mit einem Kaufpreis von EUR 550,-- für die Garantie EUR 90,-- bezahlen.
Nach den Bedingungen der GarantiePlus hatte der Unternehmer bei Undurchführbarkeit der Reparatur das Wahlrecht, ob er die kaputte Sache austauscht oder einen Teil des Verkaufspreises zurückerstattet. Die Höhe dieser Rückerstattung richtete sich danach, in wievielten Jahr nach Kauf die Garantie in Anspruch genommen wurde. Erhielt man im ersten Jahr 100 % zurück, waren es im fünften Jahr hingegen nur noch 20 %. Wie das OLG Wien ausführt, ist es dem Unternehmer nach dem Klauselwerk möglich, die Undurchführbarkeit der Reparatur zu behaupten und sich dadurch von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien.

Weiters führt das OLG Wien aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht damit rechnen, dass während der Laufzeit der Garantie ein immer geringerer Prozentbetrag zurückgezahlt wird. Auf der Homepage des Unternehmers wird nämlich dafür geworben wird, dass die GarantiePlus sämtliche Material- und Herstellungsfehler für volle fünf Jahre abdecke; eine Staffelung der Rückzahlungsbeträge ist dort nicht angegeben ist. Die Klausel ist daher überraschend und daher unzulässig.

Auf der Webseite des Unternehmers fehlte bei manchen beworbenen Produkten der sichtbare Hinweis auf das Bestehen eines Gewährleistungsrechts oder die Konsumenten mussten selber auf der Homepage danach suchen. Der Unternehmer hat daher gegen seine diesbezügliche Informationspflicht verstoßen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 15.5.2019).

OLG Wien 24.4.2019, 5 R 176/18s
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang