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Unterlassungserklärung Helen Doron Linz
Die M & M Laschkolnig OG "Helen Doron" hat am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bild: Jeanny/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen unter anderem eine automatische Vertragsverlängerung, asymmetrische Kündigungsmöglichkeiten und va eine überlange Vertragsdauer. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz und auch des ABGB verstoßen, wurde das Linzer Unternehmen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Zu folgenden Klauseln hat die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. (1.) […] Die Teilnahme läuft automatisch weiter, ohne sich jedes Jahr erneut anmelden zu müssen. Das Kind bleibt für alle Kurse angemeldet, bis es schriftlich (gerne auch per Email) abgemeldet wird. Ansonsten findet eine erneute Einteilung in der nächsten Kursstufe statt.
  2. (2.) Die Kündigung der Teilnahme am Unterricht ist jederzeit schriftlich zum Ende des Schuljahres mit 1 Monat Kündigungsfrist möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist die Kündigung mit 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Semesters möglich (NUR für Kinder von 0 - 5,99 Jahre). Ein Anspruch auf Refundierung für nicht genutzte Unterrichtsmaterialien entsteht dadurch nicht. Weiters ist im Falle von höherer Gewalt (z.B. auf Grund von gesetzlichen Vorgaben oder behördlichen Anordnungen, Epidemie, etc.) die Abhaltung der Kurse online zulässig.
  3. (4.) Der Kursbeitrag wird per Bankeinzug zum 2. des Monats eingezogen. Alternativ ist auf Wunsch auch eine Zahlung mit Dauerauftrag bis spätestens zum 5. jedes Monats auf dem Konto spesenfrei eingehend möglich. Befindet sich der Kursteilnehmer im Zahlungsverzug, wird bei der zweiten (zugleich auch letzten) Zahlungserinnerung als Mahnspesen der Betrag von € 5 vorgeschrieben.
  4. (5.) Falls nach der zweiten (zugleich letzten) Mahnung nicht bezahlt wird, ist die LehrerIn berechtigt, den Vertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
  5. (7.) Die Verantwortlichkeit des Unterrichtenden besteht nur für die zum Kurs angemeldeten Kinder. Mitgebrachte Geschwister oder Freunde eines Kursteilnehmers sind nicht berechtigt, am Kurs teilzunehmen. Für etwaige Unfälle und Schäden jeglicher Art, diese Kinder betreffend ist der Unterrichtende in keiner Weise verantwortlich.
  6. (9.) Bei auffälligem Störverhalten eines Kursteilnehmers, das die Erreichung des Kurszieles der anderen Teilnehmer gefährdet, ist der Unterrichtende berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungstermin und Kündigungsfrist aufzulösen. Auch in diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Refundierung für nicht genutzte Unterrichtsmaterialien.
  7. (11.) Für zum Kurs mitgebrachte Gegenstände sowie für die bei der Garderobe abgegebenen Kleidungsstücke bzw. Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.
  8. (13.) Gerichtsstand ist Linz.
  9. (13.) Änderungen/Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit und Verbindlichkeit der Schriftform
  10. (13.) Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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