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Irreführung über "FLEXIBLES Ticket" - VKI gewinnt Klage gegen travelgenio

Im Auftrag des BMASGK klagte der VKI die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über massive und unerwartete Beschränkungen der versprochenen Leistung mussten sich Kunden der spanischen Reiseagentur travelgenio ärgern: Der Anbieter informierte nicht in ausreichendem Umfang über die Einschränkungen des "FLEXIBLEN Tickets".

Das "FLEXIBLE Ticket" kann der Kunde zusätzlich bei der Flugbuchung um EUR 99,00 erwerben. Beworben wurde es ua damit, dass in dem Ticket "ALLE Arten von Änderungen inkludiert" seien und insb "HINFLUG, RÜCKFLUG, HIN-UND RÜCKFLUG".

Tatsächlich kann der Flug aber nur 48h vor Antritt des Hinflugs umgebucht werden. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Das Handelsgericht Wien folgte der Rechtsauffassung des VKI und verurteilte travelgenio wegen irreführender Geschäftspraktiken und Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Fernabsatz.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 13.6.2019).

HG Wien, 22.05.2019, 53 Cg 21/17k
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Klagsvertreter: Dr. Thomas Höhne, RA in Wien

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