Die Pauschalreiseverordnung (PSV) sichert Ansprüche von Verbrauchern im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers. Geschützt sind aber nicht alle Reise, sondern nur gebuchte Pauschalreisen (das ist eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung) und bestimmte verbundene Reiseleistungen (hier werden von einem Unternehmer mehrere separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringen vermittelt).
Betroffene Reisende haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) und auf die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung. Dies umfasst auch die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind. Müssen Reisende wegen der Insolvenz vor Ort nochmals Leistungen erbringen, zB an Hoteliers, so können auch diese Ansprüche geltend gemacht werden. Verbraucher sollten jedenfalls alle Zahlungen, die sie nun noch zusätzlich leisten mussten, gut dokumentieren.
Steht die Abreise betroffener Kunden erst noch bevor, so ist es wichtig, die Reise nicht selbst zu stornieren, da die Ansprüche sonst unter Umständen nicht von der Insolvenzabsicherung gedeckt sind. Wir empfehlen betroffenen Reisenden hier abzuwarten und sich bei ihrem Reisebüro bzw. den gebuchten Leistungsträgern zu informieren, ob die gebuchte Reise durchgeführt werden kann oder nicht.
Reisende müssen ihre Ansprüche in der Regel binnen acht Wochen beim Abwickler anmelden. Die acht Wochen beginnen zB mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen.
THOMAS COOK AUSTRIA AG
Mit Stand 25.9.2019, 11.15h, ist über die Thomas Cook Austria AG noch nicht das Konkursverfahren eröffnet, nach Medienberichten soll dies aber im Laufe des Tages noch der Fall sein. In den Vertragsdokumenten oder der Buchungsbestätigung muss stehen, wer der Reiseveranstalter ist und welche Einrichtung den Insolvenzschutz bietet.
Das Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) gibt Auskunft darüber, bei wem die Ansprüche geltend zu machen sind. Laut GISA ist für die Thomas Cook Austria AG mit Sitz im 3.Bezirk in Wien der Abwickler
AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefonnummer: +43 1 525 03 6853, Fax: +43 1 525 03-999, E-Mail: thomascook.at@allianz-assistance.at . Weitere Informationen finden sich auf: https://www.allianz-assistance.at/thomas-cook-neckermann-insolvenz
Zur besseren Beweisbarkeit empfehlen wir eine schriftliche Geltendmachung mit Einschreiben.
Vom Abwickler wurde am 24.9.2019 bekannt gegeben, dass die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche am 23.9.2019 begonnen hat und am 17.11.2019 endet. Bisher (Stand 25.9.2019, 11:15h) wurde über die Thomas Cook Austria AG noch kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Pauschalreiseverordnung (PRV) besagt aber, dass es mehrere Ereignisse gibt, die die 8-Wochenfrist zu laufen beginnen lassen können: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Z 1), eine Zwangsvollstreckung, die nicht zur Befriedigung geführt hat (Z 2), der Eintritt von Ereignissen, die eine Betreibung als aussichtslos erscheinen lassen (Z 3) oder die Zahlungsunfähigkeit (Z 4) (§ 1 Abs 3 PRV).
Laut Abwickler trat am 23.9.2019 die Zahlungsunfähigkeit. Das würde den Fristenlauf in Gang setzen. Ob am 23.9.2019 bereits Zahlungsunfähigkeit vorlag, können wir derzeit nicht beurteilen. Wir empfehlen, diese Frist einzuhalten.
DEUTSCHE THOMAS COOK GESELLSCHAFTEN
Auch die deutschen Thomas Cook Gesellschaften (die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH) haben am Mittwoch 25.9.2019 Insolvenz angemeldet. Haben betroffene Reisende bei einer der deutschen Thomas Cook Gesellschaften ihre Reise gebucht, so wäre im Fall einer Insolvenz die Zürich Versicherung als Abwickler zuständig. Nach Informationen auf der Webseite der detuchen Thomas Cook Gesellschaften können sich betroffene Kunden an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag.de, Tel. +49 (0)6172 - 99 76 11 23, Webformular zur Schadensmeldung www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm wenden.