Das "FLEXIBLE Ticket" konnte der Kunde zusätzlich bei der Flugbuchung um EUR 99,00 erwerben. Beworben wurde es ua damit, dass in dem Ticket "ALLE Arten von Änderungen inkludiert" seien, insb "HINFLUG, RÜCKFLUG, HIN-UND RÜCKFLUG".
Tatsächlich kann der Flug aber nur 48h vor Antritt des Hinflugs umgebucht werden. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Irreführung.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Wien 27.2.2020, 2 R 99/19x
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Klagsvertreter: Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte in Wien