a) Die Pauschalreiseverordnung (PRV) sichert Ansprüche von Verbrauchern im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters. Geschützt sind vor allem Pauschalreisen.
Betroffene Verbraucher, die bei der STA Travel GmbH eine Pauschalreise gebucht hatten, können ihre Ansprüche beim Abwickler
Europäische Reiseversicherung AG,
Adresse: Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien
Notfallnummer: +43 1 317 25 00
Fax-Nr.: +43 1 319 93 67
geltend machen.
Der Absicherer ist die Erste Bank.
Betroffene Reisende, die bei der STA Travel GmbH eine Pauschalreise gebucht haben, haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt.
Reisende müssen ihre Ansprüche binnen acht Wochen beim Abwickler anmelden. Die acht Wochen beginnen zB mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen.
b) Forderungen, die nicht von der Insolvenzabsicherung im Sinne der PRV abgesichert sind, können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Die Insolvenz der STA Travel GmbH (FN 115057b) wurde beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 6 S 70/20s bekannt gemacht.
Masseverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Katharina Widhalm-Budak, Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien.
Mehr Informationen zum Insolvenzverfahren der STA Travel GmbH finden Sie hier.
Forderungen im Insolvenzverfahren sollten bis 20.10.2020 angemeldet werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- anfällt. Da Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote erhalten, ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren daher nur dann anzuraten, wenn es sich um eine entsprechend höhere Forderung handelt. Das Gleiche gilt für Gutscheine.