Der Bundesgerichtshof (BGH) - das deutsche Höchstgericht - hat mit 2 Urteilen aus dem Jahr 2001 Klauseln in Lebensversicherungsverträgen als intransparent und damit gesetzwidrig beurteilt, weil über das Risiko von massiven Verlusten im Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen nicht ausreichend aufgeklärt wurde (vgl. VR-Info 7/2003).
Einen Donwload der BGH Urteile zu Allianz und BGH zu Nürnberger finden Sie am Ende des Artikels.
In der Folge ergingen zahlreiche weitere Urteile zugunsten betroffener Konsumenten. Darin wurde auch die Frage behandelt, welche Folgen aus diesen Urteilen des BGH zu ziehen sind. Dabei wird oft davon ausgegangen, dass die Kosten zumindest auf 10 Jahre zu verteilen sind und nicht einseitig am Beginn der Laufzeit verrechnet werden können. Dementsprechend wurden von deutschen Gerichten auch oft eingeklagte Beträge zugesprochen. Grundsätzlich setzte sich damit eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch. Seitens des Bundes der Versicherten wurde mittels einer Musterklage Unterstützung angeboten, die auch für Österreich eine Grundlage für die Geltendmachung sein kann http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskosten.htm
Genauere Informationen zur Situation in Deutschland finden sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de) oder beim Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de)