Eine Konsumentin hatte Ende 2006 € 21.000,-- in Dragon FX Garant Zertifikate investiert. Sie vertraute auf die Angaben im Verkaufsprospekt. Diese waren allerdings irreführend.
Nach einem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien haftet die Constantia Privatbank für diesen irreführenden Verkaufsprospekt. Sie muss der Konsumentin das investierte Kapital zurückzahlen und erhält dafür die Wertpapiere zurück.
Die Frist für eine Irrtumsanfechtung beträgt drei Jahre ab dem Kauf. Betroffene müssen spätestens innerhalb von drei Jahren ab Kauf eine Klage einbringen, um derartige Ansprüche zu wahren