Mittlerweile konnten zwei vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMASK - geführte Musterprozesse gegen die Firma itonia it-insurance & service GmbH und die Generali Versicherung AG für die Konsumenten gelöst werden. In einem Fall ging es um einen Flachbild-Fernseher inklusive Cosmos-Schutzbrief für 6 Jahre, bei dem aufgrund des Defekts ein Totalschaden vorlag und - nachdem itionia die Regulierung des Schadens verweigerte - ein Neugerät vom Konsumenten angeschafft werden musste. Der andere Fall betraf einen Geschirrspüler (plus Schutzbrief für 4 Jahre), der im Jänner 2010 defekt wurde. Der Konsument musste das Gerät selber zu einer autorisierten Servicewerkstätte bringen und die Reparaturkosten aus eigener Tasche vorstrecken. Auch hier weigerte sich itonia die Kosten zu ersetzen.
Nach Einbringung der vorbereitenden Schriftsätze durch den vom VKI beauftragten Rechtsanwalt Dr. Stefan Langer bezahlte itonia die eingeklagten Forderungen (plus Zinsen) und die gesamten Prozesskosten. Die ebenfalls beklagte Generali Versicherung stimmte der Lösung zu, die Musterprozesse konnten für die Konsumenten damit erfolgreich beendet werden. Offenbar wollten weder itionia noch Generali eine Sachentscheidung der Gerichte abwarten und die zwei Verfahren durch die Zahlung abschließen.
Generelle Lösung für Schutzbriefinhaber steht nach wie vor aus
Itonia scheint zwar seit Ende Juli 2010 "in Kulanz" hinsichtlich jener Schäden aus Schutzbriefen einzulenken, die vor dem 1.9.2009 abgeschlossen wurden. Wie dem Informationsschreiben des Masseverwalters von Cosmos zu entnehmen ist (abrufbar auf www.engelhart.at ), prüft Itonia die finanzielle Abwicklung unpräjudiziell im Rahmen einer Kulanzlösung für alle Betroffenen. Zahlreiche Konsumenten berichteten jedoch, dass itonia nach erfolgter Schadensmeldung die Übernahme der gesamten tatsächlich angelaufenen Reparaturkosten (oder Neuwert-Anschaffungskosten) mit dem Argument verweigert, Cosmos hätte zu Händlereinkaufspreisen eine kostengünstigere Reparatur durchführen oder zu besseren Konditionen ein gleichwertiges Ersatzgeräte beschaffen können. Folglich müssen Schutzbriefinhaber trotz der von itionia zugesagten Schadensregulierung die Differenzkosten aus eigener Tasche zahlen. Itonia nimmt damit einen Abzug vor, der durch den Schutzbrief so nicht gedeckt ist.
Der VKI wird weitere Musterprozesse zwecks Klärung der Vertragslage führen - es sei denn die genannten Firmen bieten eine generelle und gänzliche Lösung für alle betroffenen Schutzbriefinhaber an.
Cosmos-Schutzbriefe waren eine Art Geräteversicherung, die Kunden beim Kauf eines Gerätes bei der Firma Cosmos gegen Entgelt für vier oder sechs Jahre abschließen konnten. Gedeckt sind u.a. Materialschäden nach Herstellergarantien, Hardwareschäden, Schäden durch Ungeschicklichkeit, Brand, Wasser und Diebstahl. Der Schutzbrief gilt subsidiär, noch bestehende Herstellergarantien gehen vor. Dem Schutzbrief liegen Vereinbarungen zwischen Cosmos einerseits und der Firma itonia it-insurance & service GmbH bzw. der Generali Versicherung AG andererseits zugrunde. Der VKI geht davon aus, dass itonia und Generali als Vertragspartner von Cosmos für die bis zum 31.8.2009 über Cosmos verkauften Schutzbriefe haften (siehe auch Tipps auf www.verbraucherrecht.at). Strittig ist daher der Zeitraum zwischen Oktober 2005 und Ende August 2009.
Folgende Zeiträume sind nicht betroffen:
Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.9.2009 und 31.12.2009 soll nach Auskunft von itonia der Kunde direkter Versicherungsnehmer von Generali sein. Hier sollen Forderungen anerkannt werden. Schutzbriefinhaber können sich an itonia, Postfach 0125, 2700 Wr. Neustadt (schaden@itonia.com) wenden.
Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.1.2010 und 16.2.2010 besteht eine Deckungszusage bei der Zürich Versicherung AG. Kunden sollen sich direkt an den Zürich Help Point (Tel.: 08000 80 80 80) oder per Mail an service@at.zurich.com melden.