Auch wenn die Anwälte von Danone die Entscheidung des HG Wien zu einer Bestätigung über die Wirkung von Actimel hochstilisieren wollen ("die Wirkung von Actimel wurde gerichtlich bestätigt"?) - in Wirklichkeit geht es nur um die eher trockene Frage, ob die AMA für die "health claims" dh gesundheitsbezogenen Angaben in ihrer Kampagne, eine Zulassung der EFSA (europäische Agentur für Ernährungssicherheit) hat.
Die sogenannte "Health claims" Verordnung verbietet nämlich grundsätzlich gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln, außer diese sind in einer Liste der EFSA für die beworbenen Lebensmittel zugelassen (und nicht irreführend).
Die Aufnahme von solchen "health claims" muß durch die Unternehmer beantragt werden, die EFSA prüft und entscheidet, ob sie verwendet werden dürfen.
Das HG Wien kam zu dem Schluß, dass die AMA mangels einer solchen Zulassung ihres "health claims"auch für herkömmliche Joghurts gegen lebensmittelrechtliche Normen verstößt und damit auch einen Wettbewerbsverstoß setzt. Die AMA hat Rechtsmittel gegen diese Entscheidung angekündigt.
Das Urteil sagt aber zur Wirkung von Actimel auf die Gesundheit gerade nichts aus.
HG Wien vom 30.5.2010, 18 Cg 62/10x
Parteienvertreter: Schönherr Rechtsanwälte GmbH (Danone) - Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH (AMA)