Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärt 21 von 24 Klauseln für gesetzwidrig.
- Das HG Wien beurteilte eine Klausel als gesetzwidrig, die der Bank das Recht einräumte, aus Sicherheitsgründen einseitig das Transaktionslimit herab zu setzen.
- Außerdem wurden Klauseln hinsichtlich Sperrmöglichkeiten, oder Anzeigepflichten als unzulässig beurteilt.
- Weiters wurde die Rechtswidrigkeit von Entgelteinführungsklauseln,
- sowie betreffend einer Obliegenheit zur Prüfung der Kontoauszüge oder auch
- die Unzulässigkeit einer verpflichtenden regelmäßige Änderung d PIN festgestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 05.05.2017)
HG Wien 29.04.2017, 11 Cg 60/16k
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien