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Denizbank: 21 von 24 Klauseln unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.

Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärt 21 von 24 Klauseln für gesetzwidrig. 

  • Das HG Wien beurteilte eine Klausel als gesetzwidrig, die der Bank das Recht einräumte, aus Sicherheitsgründen einseitig das Transaktionslimit herab zu setzen.
  • Außerdem wurden Klauseln hinsichtlich Sperrmöglichkeiten, oder Anzeigepflichten als unzulässig beurteilt.
  • Weiters wurde die Rechtswidrigkeit von Entgelteinführungsklauseln,
  • sowie betreffend einer Obliegenheit zur Prüfung der Kontoauszüge oder auch
  • die Unzulässigkeit einer verpflichtenden regelmäßige Änderung d PIN festgestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 05.05.2017)

HG Wien 29.04.2017, 11 Cg 60/16k
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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