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Deutsche Konsumentenschützer erringen ersten Teilerfolg gegen Energiekonzern E.on

Laut Einschätzung des Landgerichtes Hamburg reicht der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis nicht für Preiserhöhungen aus. Verbraucherorganisationen bereiten weitere Sammelklagen vor.

Der deutsche Energiekonzern E.on muss nach der vorläufigen Einschätzung des Hamburger Landgerichts seine Preiskalkulation transparenter gestalten. Das Unternehmen muss nachweisen, dass drei Preiserhöhungen seit vergangenem Herbst um insgesamt 25 Prozent gerechtfertigt waren. 

Der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Rohölpreis reiche für eine derartige Preiserhöhung nicht aus. Nach Darstellung des Gerichts hat E.on im Hamburger Raum eine Monopolstellung inne. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbes, ist die Preiskontrolle durch die Verbraucher deshalb besonders wichtig. Sie müssten die Preiserhöhungen aufgrund der Kalkulationen nachvollziehen können.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Sammelklage mit 52 betroffenen Konsumenten gegen die Erhöhungen des Gaspreises durch den Versorger eingebracht. Sie halten die Preiserhöhungen für unangemessen hoch und fordern eine Offenlegung der Bücher des Unternehmens. Es handelt sich um die erste Sammelklage dieser Art in Deutschland. Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 8. Dezember bekannt geben. Bis dahin hat der Konzern E.on Gelegenheit, seinen Standpunkt zu rechtfertigen. Alle Prozessbeteiligten rechnen damit, dass danach weitere Instanzen zu urteilen haben, bis hinauf zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH).

Verbraucherzentralen bereiten weitere Sammelklagen vor

Anwalt und Sprecher der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßten den Verlauf der Verhandlung und erklärten, sie seien zuversichtlich für den weiteren Verfahrensverlauf. "Wir nehmen es E.on nicht ab, dass sie nicht in der Lage sind, ohne Ölpreisbindung einzukaufen", erklärte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.

E.on-Sprecherin Esther Seemann hielt dagegen, dass es bislang weder Gewinner noch Verlierer gebe. E.on stehe auf dem Energiemarkt im Wettbewerb zum Heizöl und gehöre bundesweit unter den Gasversorgern zu den preiswertesten Anbietern. Der Energieversorger will mit einem weiteren Schriftsatz auf die Ausführungen des Gerichts reagieren.

Die Sammelklage hat nach Ansicht der Konsumentenschützer Vorbildcharakter für ca. 17 Millionen Gaskunden in Deutschland. Da fast alle deutschen Energieversorger ihre Preise seit Oktober vergangenen Jahres um rund 25 Prozent erhöht hätten. Aus diesem Grund bereiten die Verbraucherorganisationen weitere Sammelklagen in allen betroffenen Bundesländern vor.

Konsumentenschützer erhielten Unterstützung aus Brüssel

Der für Energie zuständige lettische EU-Kommissar Andris Piebalgs warf den deutschen Gaskonzernen vor, den Wettbewerb zu Lasten der Konsumenten zu behindern. Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist "nicht mehr zeitgemäß", sagte Piebalgs. Die über vier Jahrzehnte alte Bindung diene nur der Profitmaximierung der Konzerne. "Mit Wettbewerb hat das nichts zu tun", betonte der EU-Kommissar.

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Gas_Argumente.htm

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